Um Ihnen eine Hilfestellung in dieser ohnehin schwierigen Situation zu geben, finden Sie hier eine Übersicht aller Dokumente,
welche im Todesfall dem Bestattungsinstitut, oder dem Standesamt (im Originalzustand) vorzulegen sind:
- Todesanzeige (Arzt)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis/Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Zusätzlich bei Ausländern: Reisepass
War die Person verheiratet und/oder geschieden, sind zusätzlich die Heiratsurkunde und gegebenenfalls
der Nachweis über die Auflösung der Ehe vorzulegen.
Die Kosten für die Sterbeurkunde betragen
€ 7,20 Bundesgebühr
€ 2,10 Verwaltungsabgabe
Kontaktieren Sie in einem Sterbefall den folgenden Arzt.
Er ist für die Totenbeschauungen in unserer Gemeinde zuständig:
Dr. Jakob BUSCH
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