TOTALSPERRE ERZHERZOG JOHANN-BRÜCKE

Veröffentlicht am: 14.04.2025

Sehr geehrte GemeindebürgerInnen!

 

Die TOTALSPERRE der Erzherzog Johann-Brücke bleibt aufgrund § 44b StVO "Gefahr in Verzug" bis auf Weiteres

für den Fußgängerverkehr aufrecht!

 

Wir bitten Sie um Verständnis!

 

Die Gemeinde Wildalpen