Sehr geehrte GemeindebürgerInnen!
Die TOTALSPERRE der Erzherzog Johann-Brücke bleibt aufgrund § 44b StVO "Gefahr in Verzug" bis auf Weiteres
für den Fußgängerverkehr aufrecht!
Wir bitten Sie um Verständnis!
Die Gemeinde Wildalpen
Sehr geehrte GemeindebürgerInnen!
Die TOTALSPERRE der Erzherzog Johann-Brücke bleibt aufgrund § 44b StVO "Gefahr in Verzug" bis auf Weiteres
für den Fußgängerverkehr aufrecht!
Wir bitten Sie um Verständnis!
Die Gemeinde Wildalpen