Damit eine Geburt beurkundet und alle nötigen Urkunden ausgestellt werden können, müssen dem
Standesamt im Geburtsort des Kindes folgende Dokumente vorgelegt werden:
Eheliches Kind |
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Uneheliches Kind |
Bei geschiedenen Personen:
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Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden und Nachweise verlangen, wenn das für eine ordnungsgemäße Beurkundung der Geburt erforderlich sein sollte.
Die Kosten für eine Geburtsurkunde betragen
€ 7,20 Bundesgebühr
€ 2,10 Verwaltungsabgabe
Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung einer Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes
KEINE GEBÜHREN an! (Ausnahme: Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde nach Verlust oder Diebstahl)
Weitere, grundsätzliche Informationen zur Eheschließung erhalten Sie auf der Homepage österreich.gv.at