Einwegpfand für Getränkeverpackungen startet mit 1.1.2025 in Österreich
Ab 1. Jänner 2025 gilt die neue Pfandverordnung für alle Getränke in Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter. Ausgenommen sind Milchprodukte, Sirupe und medizinische Produkte. Die Pfandhöhe auf Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall beträgt einheitlich 25 Cent. Diese werden beim Einkauf eingehoben und bei der Rückgabe refundiert. In Zukunft kann an den meisten Stellen, wo diese Getränke verkauft werden, bepfandetes Leergebinde zurückgebracht werden – egal ob Supermarkt, Bäckerei, Drogeriemarkt oder Gastronomiebetrieb. Hier gibt es entweder Rücknahmeautomaten oder die leeren Pfandverpackungen werden manuell zurückgenommen.
Alle Einwegpfand-Gebinde sind mit dem österreichische Pfandlogo (siehe: Beitragsbild) und einem Barcode gekennzeichnet.
Da das Pfandlogo und der Barcode bei der Rückgabe einwandfrei gelesen werden müssen, ist es erforderlich, dass sich das Etikett
noch auf den Flaschen befindet und die Gebinde unzerdrückt sowie leer zurückgegeben werden.
Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung: 82 Prozent befürworten Einweg-Pfandsystem
Durch das Pfandsystem werden nicht nur wertvolle Ressourcen geschont, sondern auch die Abfallmenge in der Natur erheblich reduziert. Die hohe Zustimmungsrate zeigt, dass die Bevölkerung bereit ist, ihren Einsatz für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu leisten.
Hochwertiges Recycling fördert die Kreislaufwirtschaft und sorgt für weniger Müll in der Natur
Das neue Einweg-Pfandsystem zielt darauf ab, die Sammelquote von Einwegverpackungen für Getränke aus Kunststoff und Metall deutlich zu steigern und die Vorgabe der EU von 90 Prozent zu erreichen. Darüber hinaus ermöglicht die neue Regelung den Produzent:innen, das recycelte Material direkt zurückzukaufen, um es wieder für neue Flaschen und Dosen zu verwenden.
Dadurch können die wertvollen Rohstoffe im Kreislauf gehalten werden.
Die Umsetzer: EWP Recycling Pfand Österreich
Die EWP Recycling Pfand Österreich GmbH kümmert sich als zentrale Stelle um alle organisatorischen und strukturellen Agenden des Einwegpfandsystems. Die Errichtung der zentralen Stelle ist in der Verordnung verankert und wurde in Zusammenarbeit mit Handel, Industrie und den entsprechenden Verbänden umgesetzt.